Satzung

Satzung

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§ 1 Name, Gründung, Sitz, Logo

1. Der BVB-Fanclub, der am 18.02.2024 gegründet wurde, trägt den Namen

"Kap-Arkona-Borussen".

2. Der Sitz des Fanclubs ist der jeweilige Sitz des 1. Vorstandes: Schulstr.29, 18556

Dranske.

3. Veranstaltungsort ist Dorfstaße 22 in 18556 Putgarten. (ca. 1km vom nördlichsten

Punkt der Insel Rügen, dem Kap Arkona, entfernt).

4. Die Vorlage für unser Logo wurde von Martin Wasilewski genehmigt.

§ 2 Ziel und Zweck

1. Zweck des Fanclubs ist die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Durch Veranstaltungen im kulturellen Bereich soll die Gemeinschaft und das kulturelle

Leben gepflegt und gefördert werden.

2. Der Fanclub ist ein Bündnis Gleichgesinnter. Wir tragen den BVB in unseren Herzen.

Die sportliche sowie die äußere Darstellung des BVB wollen wir unterstützen und

vervielfältigen.

3. Unser Fanclub distanziert sich deutlich von rassistischem, antisemitischem,

homophobem oder diskriminierendem Verhalten, gleich welcher Art! Fehlverhalten führt

zum sofortigen Ausschluss und wird von den Fanclubmitgliedern kritisch hinterfragt und

aufgearbeitet.

4. Der Fanclub hat sich im Sinne des Fair Play zum Ziel gesetzt, durch seine Aktivitäten

zur Verständigung mit anderen Fangruppen anderer Vereinsmannschaften beizutragen.

Der Fanclub ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke.

5. Mittel des Fanclubs dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs.

6. Treue und Zusammenhalt stehen an erster Stelle. Daran hat sich jedes Mitglied zu

halten. Dies sollte bedingt auch privat gelten.

7. Randale, Schlägereien, Waffen etc. sind im Fanclub nicht gestattet. Bei

Zuwiderhandlung folgt der sofortige Ausschluss.

8. Alkohol sollte vor, im und nach dem Stadion so konsumiert werden, dass dem

Fanclub kein Schaden entsteht.

9. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Fanclubs fremd sind,

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Fanclubs beginnt am 1. Januar und endet mit dem 31.

Dezember eines Jahres.Satzung

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§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person ohne Mindestalter werden, das die

Fanclubs Satzung anerkennt.

2. Die Aufnahme minderjähriger Personen bedarf der Einwilligung der gesetzlichen

Vertreter.

3. Die Aufnahme in den Fanclub erfolgt ausschließlich über den dafür vorgesehenen

Aufnahmeantrag.

4. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

5. Jedes Mitglied ist zur Zahlung der festgelegten Beiträge, gemäß der aktuell gültigen

Fassung der Beitragsordnung, verpflichtet.

6. Die Annahme der Mitgliedschaft kann nicht ohne Nennung von Gründen abgelehnt

werden.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des

Fanclubs.

2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.

Bei minderjährigen Personen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

erforderlich.

3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom geschäftsführenden Vorstand aus

dem Fanclub ausgeschlossen werden:

a.) wegen Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen oder Missachtung von

Anordnungen der Organe des Fanclubs.

b.) wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung.

c.) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Fanclubs oder groben

unsportlichen Verhaltens.

d.) wegen unehrenhafter Handlungen.

4. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist eine erneute Aufnahme erst wieder nach 12

Monaten möglich.

5. Das Tragen unserer Fanclubkleidung in der Öffentlichkeit verbietet sich nach Austritt

aus dem Fanclub.

§ 6 Organe des Fanclubs

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

3. MitgliederjahreshauptversammlungSatzung

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§ 7 Mitgliederversammlung

1. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung am Ende des

Geschäftsjahres statt.

2. Die Einladung erfolgt mindestens vier Wochen vor der Versammlung und wird in der

WhatsApp-Infogruppe unter Angabe von Ort, Termin und Tagesordnung bekannt

gegeben.

3. Mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederjahreshauptversammlung ist die

Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte beinhalten:

a.) Entgegennahme der Berichte

b.) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer

c.) Entlastung des Gesamtvorstandes

d.) Wahlen, soweit diese erforderlich sind

e.) Beschlussfassung über vorliegende Anträge

4. Die Teilnahme an der Mitgliederjahreshauptversammlung ist für alle Mitglieder

Ehrensache.

5. Die Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen

Mitglieder beschlussfähig.

6. Die Mitgliederversammlung wird vom Versammlungsleiter geleitet. Wahlen und

Beschlüsse sind zu protokollieren. (Ort, Datum, Tagesordnung sowie Ergebnisse der

Abstimmungen/Wahlen, Unterschriften vom Versammlungsleiter und vom

1.Vorsitzenden). Protokolle sind innerhalb von vier Wochen nach der Mitglieder-

versammlung in die WhatsApp-Infogruppe zu stellen.

7. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab der Volljährlichkeit.

§ 8 Vorstand

1. Zum Gesamtvorstand gehören:

a.) 1. Vorsitzender

b.) 2. Vorsitzender

c.) Schatzmeister

d.) Schriftführer

2. Der geschäftsführender Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.

Vorsitzenden und dem Schatzmeister.

3. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn es das Fanclub Interesse erfordert.

4. Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll geführt.

5. Der Fanclub ist gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden

vertretungsberechtigt. Falls dieser verhindert ist, wird der Fanclub durch den 2.

Vorsitzenden oder den Schatzmeister vertreten. 6. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter

und der Schriftführer haben das Recht, an allen Sitzungen der Ausschüsse beratend

teilzunehmen.Satzung

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§ 9 Ausschüsse

1. Der Gesamtvorstand kann bei Bedarf für Veranstaltungen und sonstige besondere

Fanclubaufgaben Ausschüsse bilden, deren Mitglieder er beruft.

2. Die Sitzungen der Ausschüsse erfolgen nach Bedarf und werden durch den Vorstand

im Auftrage des zuständigen Leiters einberufen.

§ 10 Protokollierung

1. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen, der

Mitgliederjahreshauptversammlungen, sowie der Ausschüsse ist jeweils ein Protokoll

anzufertigen.

2. Der Versammlungsleiter bestimmt jeweils einen Protokollführer.

§ 11 Wahl

Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Kassenprüfer werden auf zwei Jahre gewählt und dürfen keine Verwandten des 1.

Grades oder 2. Grades zu dem Vorsitzenden und des Schatzmeister sein. Sie sind

gegenüber dem Vorstand und den Mitgliedern loyal.

Alle gewählten Personen bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist.

Eine Wiederwahl ist zulässig und unterliegt keiner Einschränkung in Bezug auf die

Häufigkeit.

§ 12 Kassenprüfer

1. Die Kasse des Fanclubs wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederjahres-

hauptversammlung bestimmte Kassenprüfer geprüft.

2. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederjahreshauptversammlung einen Prüfbericht

und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung

des Schatzmeisters.

3. Der Prüfbericht darf von jedem Mitglied eingesehen werden.

§ 13 Haftungsausschluss

1. Der Fanclub haftet nicht für Schäden oder Verluste, die die Mitglieder bei

Veranstaltungen, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten des Vereins

erleiden.

2. Bei Beschädigung oder Ähnlichem durch Mitglieder haftet jeder selbst; durch

minderjährige Mitglieder haften die gesetzlichen Vertreter.Satzung

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